- Abgeschlossenes Studium in einem psychosozialen, pädagogischen, juristischen oder vergleichbaren Grundberuf.
- Zweijährige Berufserfahrung, die in der Regel nach Studienabschluss erworben sein sollte.
- Teilnahme am Einführungsseminar.
Für diejenigen, die den Abschluss gemäß den Richlinien der BAFM oder des BM anstreben, weiterhin:
- die Möglichkeit, während oder nach der Ausbildung Mediation durchführen zu können.
